Boris und Barbara Becker sind derzeit Deutschlands bekanntestes binationales Paar. Die beiden hatten bei ihrer Eheschließung zwar einen Ehevertrag abgeschlossen, aber aufgrund der Tatsache, dass Barbara Becker die doppelte Staatsbürgerschaft (US und BRD) besitzt und die Beckers mit ihren beiden Söhnen auch in den USA leben, hatte der Streit um die Zuständigkeit für das Scheidungsverfahren – München oder Miami – begonnen. Da blieb Boris Becker kaum etwas anderes übrig als zu behaupten, seine Noch-Ehefrau habe die Kinder gegen den Willen des Vaters nach Florida mitgenommen.

Bei Eheschließung und Scheidung der meisten binationalen Paare geht es sicherlich weniger medienwirksam, dafür aber oft genauso dramatisch zu. Trotz offener Grenzen, großer Reiselust und der Anwesenheit von MigrantInnen steht man den binationalen Partnerschaften immer noch äußerst abweisend gegenüber, obwohl heute rund 16 Prozent der Eheschließungen in Deutschland binational sind. 1998 wurden bei einer Gesamtzahl von 417 420 Hochzeiten 66 054 binationale Ehen geschlossen (15,8 %).

Immer mehr deutsche Frauen heiraten ausländische Männer, vorwiegend aus dem ehemaligen Jugoslawien, der Türkei, Italien, Bosnien-Herzegowina, USA, Österreich und Polen. Die ausländischen Ehepartnerinnen deutscher Männer kamen 1998 hauptsächlich aus Polen, der Russischen Föderation, Thailand, Bosnien-Herzegowina, Rumänien, der Türkei und dem ehemaligen Jugoslawien. Es fällt jedoch auf, dass schwarzafrikanische Herkunftsländer in offiziellen Statistiken nicht vertreten sind. Grund dafür ist, dass es den Betroffenen oft nicht gelingt in der Bundesrepublik Deutschland zu heiraten, weil die Eheschließung an der fehlenden Legalisierung der ausländischen Dokumente scheitert. Dann heiraten die Paare im anderen Heimatland oder in einem Drittland. Diese Ehen werden dann in Deutschland aber nicht erfasst.

Wo Hochzeiten gefeiert werden, stehen auch Scheidungen an – das gilt auch für binationale Ehen. Von insgesamt 192 416 Scheidungen im Jahr 1998 entfielen 87,8 % auf deutsch-deutsche Ehen, 9,7 % auf Ehen mit einem/einer deutschen PartnerIn und 3,3 % auf Ehen, bei denen beide Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit hatten. Bei Scheidungen binationaler Ehen haben ausländische EhepartnerInnen erst nach vier Jahren ehelicher Gemeinschaft in Deutschland ein eigenständiges Aufenthaltsrecht.

Wenn ein Paar, so wie im Fall Becker gegen Becker, Kinder hat, gestaltet sich die Lage noch dramatischer, da sind Kindesmitnahmen oder Entführungen keine Seltenheit.

Besonders schlimm ist immer noch die Lage nichtehelicher Lebensgemeinschaften. In dem neuen Gesetz über die so genannte ‘Homoehe’ wird die rechtliche Situation binationaler gleichgeschlechtlicher Paare – die sich bei einer Behörde eintragen lassen – der von binationalen Ehepaaren jedoch angeglichen. Das heißt u.a., dass nun auch ausländische nichteheliche PartnerInnen von Deutschen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Egal ob deutsch-deutsch, binational, hetero- oder homosexuell: Paare, die sich am Valentinstag bei Kerzenschein tief in die Augen schauen, wissen, dass Liebe grenzenlos ist.

der Aufenthalt: verblijf, woonplaats.

die BRD: Bundesrepublik Deutschland.

das Drittland: derde land, ander land.

eigenständig (hier): eigen.

erfassen: registreren.

der Grund: reden.

die Kerze: kaars.

medienwirksam (hier): met zoveel aandacht in de media.

die Scheidung (hier): echtscheiding.

u.a., unter anderem: ondermeer.

die Zuständigkeit: bevoegdheid.

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