Artikel 4 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland hält fest: ‘Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.’

Während in fast allen Bundesländern Religionsunterricht in der Schule Pflicht ist, nehmen Berliner Schülerinnen erst nach einer freiwilligen Anmeldung an einem solchen Unterricht teil. In Berlin ist Religionsunterricht also kein Pflicht-, sondern ein Wahlfach. Das Land stellt lediglich Räume zur Verfügung, für den Unterricht selbst sorgen die Religionsgemeinschaften – vorausgesetzt, sie sind zugelassen. Auf die Inhalte hat die Schulbehörde keinen Einfluss, denn die Religionsgemeinschaften organisieren ihren Unterricht in Eigenverantwortung. Seit Beginn dieses Schuljahres tut das auch die ‘Islamische Föderation e.V.’. Das hatte der Berliner Schulsenat in einem 14-jährigen Rechtsstreit zu verhindern versucht, da die ‘Islamische Föderation e.V.’ laut Verfassungsschutz Kontakte zu religiösen Fundamentalisten unterhält und demzufolge verfassungsfeindliche Ziele verfolgt.

Ein Berliner Gericht entschied aber, dass die Föderation ihren Unterricht erteilen darf, da der Schulbehörde nicht die Befugnis zustehe, die inhaltliche Konzeption dieses Wahlfachs zu prüfen. Kritiker sind auf der Palme – hier werde ohne Einflussmöglichkeiten des Staates, aber mit finanzieller Unterstützung der öffentlichen Hand Unterricht erteilt, in dem möglicherweise ein Menschenbild vermittelt werde, dass nicht der Verfassung entspreche. Auch der Sprecher des Türkischen Bundes, Safter Cinar, bezeichnete die Entscheidung des Gerichts als unerträglich. Es müsse alles getan werden, verfassungsfeindliches Gedankengut aus Schulen fernzuhalten, und es müsse einen Islamunterricht geben, der nicht von Extremisten erteilt werde. Um das zu erreichen, dürften den Religionsgemeinschaften künftig lediglich Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Erstellung der Lehrpläne zugestanden werden, und dabei müssten alle demokratischen islamischen Organisationen ihre Mitarbeit zusichern. Versuche, islamische Verbände für eine gemeinsame Islamkunde zu gewinnen, sind bisher gescheitert.

Die derzeitige Situation ist eindeutig auf das Versagen der verantwortlichen Politikerinnen zurückzuführen. Statt nach einer praktikablen Alternative zu suchen, wird nur gestritten. Während der Berliner Schulsenator Klaus Böger (SPD) und die CDU die Einführung von Religion oder Ethik als Pflichtfach für eine mögliche Lösung des Problems halten – dadurch würde dann auch der Islamunterricht staatlich kontrolliert – ist der Rest der SPD strikt dagegen. Der Vorschlag stößt auch bei den Grünen und der PDS auf Ablehnung. Religion habe an der Schule grundsätzlich nichts zu suchen, lautet nämlich das Kredo der PDS.

Interesse, Respekt und Toleranz können nur durch Aufklärung und Wissen gefördert werden. Dazu könnte das Pflichtfach Lebenskunde, Ethik und Religion (LER) wohl noch am ehesten beitragen.

die Ablehnung: afwijzing.

die Befugnis: recht.

das Bekenntnis (hier): overtuiging.

e.V. (eingetragener Verein): officieel geregistreerde vereniging.

festhalten: (schriftelijk) vastleggen.

gewährleisten: garanderen.

das Grundgesetz: grondwet.

die öffentliche Hand: publiek geld, subsidies.

auf der Palme sein: woedend zijn.

der Religionsunterricht: godsdienstonderwijs.

die Verfassung: grondwet.

der Verfassungsschutz (hier): binnenlandse veiligheidsdienst.

vermitteln (hier): overdragen.

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