Darf der Bundesnachrichtendienst (BND) Telefongespräche ins Ausland abhören? Die Antwort lautet Ja!

Eine Reihe von Klägern strengte ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht an, damit ihre Telefonate mit dem Ausland nicht mehr automatisch vom BND aufgezeichnet und verwertet werden dürfen. 1994 wurde nämlich ein Gesetz verabschiedet, das dem Geheimdienst erlaubt, mit hochwertigen Computern und modernster Software in Fernmeldenetzen nach Informationen über den internationalen Terrorismus, den Drogenhandel oder die illegale Weitergabe von Atomwaffentechnologien Ausschau zu halten. Seitdem darf der BND den Informationsfluß vom Ausland in die Bundesrepublik und umgekehrt überprüfen. Die gesammelten Informationen kann der Geheimdienst dann einfach auf Verdacht an Strafverfolgungsbehörden weitergeben.

Die Kläger befürchten, dass die Abhörerlaubnis im Einsatz gegen Terroristen, Drogenhändler usw. sehr schnell auch auf andere Bereiche und Gruppen ausgeweitet werde. Vor allem Journalisten befürchten und erleben Schlimmstes. Informanten aus dem Ausland wollen keine Informationen mehr über Telefon oder Fax rausrücken, da beim Gebrauch bestimmter Wörter, wie zum Beispiel Panzer- und Raketentypen, chemische Kampfstoffe, Schnee (Kokain) usw., sofort die Suchmaschinen des BND eingeschaltet werden und mithören. Der Geheimdienst findet die Angst um die Freiheit völlig unbegründet, täglich würden ungefähr 8 Millionen Telekommunikationskontakte von und nach Deutschland geschaltet. Davon würde der BND nur 700 überprüfen und dabei würden die Suchmaschinen letztendlich nur in 20 Fällen anspringen.

In dem Verfahren ist es jetzt zu einem Urteil gekommen und die Karlsruher Richter haben entschieden, dass der BND auch weiterhin fleißig abhören darf, die Weitergabe der Daten an die Polizei wurde aber teilweise eingeschränkt. Sie ist nur noch bei besonders schwerwiegenden Straftaten oder beim Vorliegen eines konkreten Verdachts erlaubt. Die Richter beschlossen aber, dass die Betroffenen – sofern die Geheimdienstarbeit dies zulässt – nachträglich von der Abhöraktion unterrichtet werden sollen. Außerdem müsse der Prozess der Erfassung und Verwertung der Daten vom zuständigen Parlamentarischen Kontrollgremium kontrolliert werden.

Sollte der BND tatsächlich nur 20 Fernmeldeverkehre auswerten, muss sich ganz sachlich die Frage gestellt werden, ob das Resultat der Abhöraktionen in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des damit verbundenen Eingriffs in die grundgesetzlich geschützte Fernmeldefreiheit steht.

abhören: afluisteren.

Ausschau halten: uitkijken.

anspringen (hier): aanslaan.

einschränken: beperken.

das Fernmeldenetz: telecommunicatienet.

das Gremium: commissie.

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