Die Renten sind ein heikles Thema und die wenigsten Ruheständler sind – nachdem sie jahrzehntelang tüchtig in die öffentlichen Kassen eingezahlt haben – mit dem, was sie nun als Rente ausgezahlt bekommen, auch wirklich zufrieden. So zum Beispiel eine Berliner Rentnerin, die die Bundesrepublik Deutschland vor dem Sozialgericht verklagte, weil der Staat ihr zu wenig Rente zahle.

Die 73-jährige Klägerin heißt Christel Boom und ist die frühere Ehefrau des DDR-Spions Günter Guillaume. Mit ihrem Ehemann hatte sie mehr als drei Jahrzehnte für das ostdeutsche Ministerium für Staatssicherheit (MfS) spioniert. Die beiden sorgten für die größte Spionageaffäre der Bundesrepublik, denn Bundeskanzler Willy Brandt trat 1974 zurück, als bekannt wurde, dass Guillaume, damals sein persönlicher Referent, ein DDR-Spion war.

Guillaume und Frau Christel waren in die Bundesrepublik geschleust worden, wo er einen Kaffee- und Tabakladen eröffnete. 1957 traten die ausgebildeten Agenten dann der SPD bei und arbeiteten sich langsam aber sicher in der Parteistruktur hoch, bis Guillaume schließlich Brandts persönlicher Referent wurde. Ehefrau Christel begann ihre westdeutsche Karriere als Sekretärin und war 1974, bei der Aufdeckung ihrer Agententätigkeit, als Angestellte in der hessischen Staatskanzlei in Wiesbaden tätig. 1975 wurden die Guillaumes wegen Spionage verhaftet. Er musste 13 Jahre und sie acht Jahre hinter schwedische Gardinen. Als sie 1981 aus der Haft entlassen wurde, kehrte sie in die DDR zurück und blieb bis 1987 im Dienste der Stasi. Die mittlerweile von ihrem Partner geschiedene Agentin hatte den Rang eines Oberstleutnants. Auch während der Zeit ihrer Haft in Westdeutschland soll sie weiterhin vom MfS ihren Agentenlohn auf ein persönliches, Ostberliner Konto gezahlt bekommen haben.

Für diese Zeit will die ehemalige Agentin nun auch Rente.

Das Berliner Sozialgericht interessierte sich bei der Verhandlung weder für die deutsch-deutsche Geschichte noch für die damalige Berufstätigkeit der Rentnerin. Im Fall Boom ging es lediglich darum, dass eine ehemalige Inhaftierte darauf klagte, ihre Haftzeit auf die Rente angerechnet zu bekommen. Daher kamen die Richter auch sehr schnell zu dem Schluss: Frau Boom bekommt für ihre westdeutsche Haftzeit keine Rente, denn in einem Gefängnis könne man ohne Zustimmung des Gefängnisdirektors nicht in einem Angestelltenverhältnis stehen.

Fazit: Keine Renten für Agenten.

der/die Agent/in: spion.

das Fazit: conclusie.

die Kanzlei (hier): griffie, secretariaat.

die Rente: pensioen.

der Referent (hier): secretaris-adviseur.

der Ruhestand: pensioen.

hinter schwedische Gardinen: in de gevangenis.

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