In der Bundesrepublik Deutschland ist in letzter Zeit viel vom Otto-Katalog die Rede. Nicht etwa, weil die Bürger sich auf das neue Herbst-Winter-Angebot des Versandhausriesen freuen, sondern weil Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) nach den Terroranschlägen in Amerika einen immer umfassenderen Katalog mit Vorschlägen zur inneren Sicherheit in Deutschland vorgelegt hat.

Diese Gesetzesentwürfe zur Terrorismusbekämpfung sind jedoch äußerst umstritten. Schily, der ehemalige Anwalt der RAF (Rote Armee Fraktion), der sich als grüner Politiker mit seiner Partei zerstritt und dann zur SPD wechselte, erntete mit seinen drastischen Maßnahmen harsche Kritik _ und das sogar aus der eigenen Partei. Das Justizministerium, der Hüter des Rechtsstaats, äußerte in einer Stellungnahme schwere verfassungsrechtliche Bedenken gegen Schilys Anti-Terror-Gesetze. Zu weit gehe er mit seiner Forderung nach Übermittlung von Daten der Banken und Post an den Verfassungsschutz. Auch die Aufnahme der Religion als Merkmal im Ausländerzentralregister verstoße gegen die Verfassung. Schon immer wurden in Krisenzeiten Gesetze und Verfassungen geändert, und immer wieder konnten die Regierenden dabei auch ihre Macht weiter festigen und ausbauen. Kritiker des ‘Otto-Katalogs’ behaupten, die Betroffenen seien hier eindeutig die Bürger und nicht die Terroristen.

Betroffen ist auch Thorsten B., ein 23-jähriger Deutscher, der das Unglück hatte, just die Flugschule in Florida zu besuchen, die auch der Libanese Ziad Samir Jarrah, der laut FBI am Steuer des am 11. September in den USA entführten und in Pittsburgh abgestürzten Passagierflugzeugs saß, besuchte. Als Thorsten B. nach den Anschlägen von den FBI-Ermittlungen hörte, ging er in Hamburg zur Polizei und meldete sich als Zeuge. Er erzählte, dass er in Florida sechs Wochen lang mit dem Hamburger Studenten Ziad Samir Jarrah Tür an Tür gelebt, mit ihm gefrühstückt, Flugstunden genommen und ferngesehen hatte. Sechs Stunden lang wurde er befragt. Damit war die Sache für Thorsten B. jedoch noch nicht zu Ende. Wenige Tage später wurde sein Konto gesperrt, seine Lebensversicherung eingefroren und wurde er auf Listen des FBI als Verdächtiger für den Terroranschlag geführt. Damit nicht genug: Eine finnische Behörde stellte eine alphabetische Verdächtigenliste mit 400 Personen ins Internet, auf der er mit Name, Anschrift und Telefonnummer gleich über Bin Laden angeführt wurde. Der junge Mann war schockiert und hat erst nach unzähligen Telefonaten mit dem FBI in Washington, dem US-Konsulat in Hamburg und dem Bundeskriminalamt erwirken können, dass die Schlamperei und Übereifrigkeit der Behörden korrigiert wird.

Der Schaden ist jedoch angerichtet, denn zu Recht befürchtet Thorsten B. nun, dass sein Name inzwischen in so vielen Computern gespeichert ist, dass er noch jahrelang mit Problemen rechnen muss.

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