Wir leben in einem Staat, in dem die Bevölkerung durch eigenes Engagement und über ihre Volksvertreter für den Abbau sozialer Ungerechtigkeiten gekämpft hat. Es wurde in den letzten 100 Jahren ein soziales Netz gesponnen, das die Schwächeren in unserer Gesellschaft auffängt.

Doch wie jedes Netz hat auch dieses seine Lücken. So wird leider immer noch festgestellt, dass in unserem Wohlfahrtsstaat Neugeborene getötet werden. 1998 wurden in der Bundesrepublik 20 Fälle von Kindstötung bekannt. Warum? Fast immer waren diese Dramen auf eine große Not, Angst und Verdrängung bei den jungen Müttern zurückzuführen. Es gibt viele Gründe, die zu der Verzweiflungstat führen. Wenn die Schwangerschaft das Ergebnis einer Vergewaltigung ist, ist das Opfer fast immer von Scham und dem Gefühl eigener Schuld traumatisiert. Alleinerziehende Mütter sehen oft keinen Ausweg und befinden sich in finanzieller Not. Aber auch verheiratete Frauen geraten in Bedrängnis, wenn sie nicht abtreiben, wie der Mann es verlangte.

Diese Notsituationen müssen aber nicht immer mit einer Kindstötung enden. Oft werden die Neugeborenen auch ausgesetzt, dick eingepackt vor die Tür eines Pfarramtes oder einer Klinik gelegt. Die jungen Mütter hoffen dann, dass das Kind rechtzeitig gefunden und gut versorgt wird, befürchten aber gleichzeitig, dass sie selbst gefunden werden. Denn bei einer Kindaussetzung ermittelt die Polizei wegen “Verlassen eines Unmündigen”, und darauf steht Strafe.

In Deutschland gibt es jetzt zum ersten Mal einen legalen Weg, sein Kind anonym und ohne Strafverfolgung “auszusetzen”. Seit kurzem gibt es in der Nähe von Berlin im “Haus Sonnenblume” einen “Schutzraum für Frauen und Kinder in Not”. Dort werden Mutter und Kind von einer Schwester aus dem Orden der Franziskaner aufgenommen. Der Mutter wird zugehört, sie kann auch mit dem Kind dort übernachten und eine Gynäkologin und eine Psychologin sind in Rufweite.

Die hilfsbedürftige Frau braucht weder einen Ausweis noch die Chipkarte der Krankenkasse vorzuzeigen und müsste auch nicht begründen, wenn sie ihr Baby zur Adoption fortgeben würde.

Auch in der Nähe von Nürnberg gibt es ein solches Projekt, das nur möglich ist, weil der Sozialdienst katholischer Frauen viele Funktionen in sich vereint: ein Bereitschaftsdienst für Frauen, Mädchen und Kinder in Not, Schwangerschaftsberatungsstelle, Pflegekinderdienst und staatlich anerkannte Adoptionsstelle. Nach langen Untersuchungen des Schwangerenberatungs- und Kinder- und Jugendhilfegesetzes konnte ein legaler Weg gefunden werden, ein Neugeborenes “auszusetzen”. Die Mutter kann das Neugeborene in der Beratungsstelle abgeben und im Gespräch Wünsche für Namen und Vornamen des Kindes äußern. Acht Wochen lang hat die anonyme Mutter Zeit, ihre Situation zu überdenken. Nach dieser Zeit kann das Kind adoptiert werden.

In dem katholischen Sozialdienst wünscht man sich, dass alle jungen Mütter über diese Hilfemöglichkeit informiert werden, damit es zu keinem Verzweiflungsakt mehr kommt.

ein Kind aussetzen: een kind te vondeling leggen.

das Neugeborene: pas geboren kind.

die Verzweiflung: vertwijfeling.

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