Der Sexualmörder der elfjährigen Christina Nytsch aus Strücklingen in Niedersachsen wurde jetzt gefaßt. Zweieinhalb Monate nach dem Verbrechen gestand ein 30jähriger, einschlägig vorbestrafter Familienvater aus einer Nachbargemeinde die Tat sowie eine weitere Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens. Ein Hinweis aus der Bevölkerung führte auf seine Spur. Unter dem Druck der Beweise gestand Ronny R., Christina am 16. März 1998 sexuell mißbraucht und dann erdrosselt zu haben. Im Alter von 21 Jahren hatte der heutige Vater von drei Kindern eine 17jährige nahe Verwandte vergewaltigt und war dafür zu einer fünfeinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt worden, die nach rund zwei Dritteln aufgrund positiver Gutachten im Juli 1993 zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das niedersächsische Landeskriminalamt (LKA) räumte eine erhebliche Panne bei den Ermittlungen im Mordfall Christina ein. In der Kriminalakte des 30jährigen mutmaßlichen Mörders war die Verurteilung von 1990 wegen Vergewaltigung der nahen Verwandten nicht vermerkt gewesen. Die Akte verzeichnete nur Diebstahls- und Einbruchsdelikte. “Wenn die Vergewaltigung bekannt gewesen wäre, wären wir dem Täter wesentlich schneller auf die Spur gekommen”, gestand das LKA.

Der Mord an Christina Nytsch fand aber vor allem deshalb so viel Beachtung, weil mit den Ermittlungen die größte Polizeiaktion der deutschen Geschichte verbunden ist. 18.000 Männer von 18 bis 30 Jahren aus 35 Ortschaften um Strücklingen wurden nämlich aufgerufen, sich der 90 Mann starken Sonderkommission für eine Speichelprobe zur Verfügung zu stellen.

Die Polizei wollte so die gentechnischen Fingerabdrücke ermitteln und sie mit dem des unbekannten Täters vergleichen. Die Teilnahme war zwar freiwillig, aber die Polizei konnte anhand der Einwohnermeldelisten feststellen, ob jemand nicht erschienen war. Der soziale Druck war natürlich dementsprechend groß, denn wer nicht mitmachte, wurde automatisch verdächtigt. Der Aufwand war enorm und die Auswertung der Proben

dauerte mehr als vier Wochen. Die Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin nannte den Massentest ungerechtfertigt, man hätte den Kreis der Männer wesentlich einengen sollen. Mit der Untersuchung von 18.000 Proben würden reihenweise Labore lahmgelegt, die auch andere Fälle zu untersuchen hätten. Außerdem koste ein einziger Test 250 Mark (5000 BF), während für andere Untersuchungen das Geld fehle.

Auch Ronny R. hatte um Ostern beim Speicheltest mitgemacht. Nachdem er schließlich aufgrund eines Hinweises aus der Bevölkerung festgenommen wurde, bestätigte die Polizei nun, daß seine Probe – Nummer 3889 – mit dem genetischen Fingerabdruck von Christinas Mörder übereinstimme.

Der Fall Christina hat in Deutschland die Diskussion um die Schaffung einer bundesweiten Gen-Datei entfacht. Aus ihr könnten aber nicht nur Informationen zur Identifizierung von Verdächtigen, sondern auch Angaben über Krankheiten, Begabungen und Charachter eigenschaften gelesen werden.

Unklar ist bisher, ob neben Sexualstraftätern auch andere Straftäter in die Gen-Datei aufgenommen werden sollen.

die Datei : bestand, das Gutachten : deskundig advies, der Straftäter : dader, ungerechtfertigt : ongerechtvaardigd.

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