Ja, es gibt sie, die LangzeitstudentInnen, die auch noch im Alter von 38 Vorlesungen besuchen. Dabei handelt es sich aber nicht um das Gros der deutschen Studierenden. Die meisten wollen heute so schnell wie möglich die Lehrjahre an der Uni hinter sich bringen, und sich einen Platz auf dem Arbeitsmarkt ergattern.
Um den Berufsstudenten den Garaus zu machen, hatte die Stuttgarter Landesregierung 1997 eine Regelung eingeführt, nach der ein Hochschulstudium gebührenpflichtig ist, wenn die Regelstudienzeit von zehn Semestern um vier Semester überschritten wird. Ab dann müssen die Studierenden eine Gebühr von 1 000 Mark pro Semester zahlen. Damit will die Landesregierung ganz einfach kürzere Studienzeiten bewirken.
Vonseiten der Studierenden gab es zwar heftigen Widerspruch, aber die Klagen scheiterten in allen Instanzen. Auch die Klage von vier Studierenden, die in der Regelung den Verfassungsgrundsatz auf Gleichbehandlung verletzt sahen. Die Sache ‘gebührenpflichtiges Langzeitstudium’ kam also vor das Bundesverwaltungsgericht in Berlin. Dort wurde jetzt entschieden, dass die in Baden-Württemberg erhobenen Studiengebühren zulässig sind. Laut Richter reiche die Regelstudienzeit aus, um eine universitäre Ausbildung abzuschließen. Es sei nicht einsehbar, weshalb wegen Erwerbstätigkeit ein Studium nicht innerhalb dieser Zeit möglich sei. Die Richter betonten sogar, dass mit den Gebühren in Baden-Württemberg ein Anreiz gegeben werde, zielstrebig einen Abschluss zu erreichen.
Die Studierenden wiesen die Kritik zurück, dass Langzeitstudenten die Studienplätze blockierten, Hochschulressourcen belasteten und soziale Vergünstigungen ungerechtfertigterweise in Anspruch nähmen. Für sie ist die Studiengebühr unsozial und kontraproduktiv. Sie belaste lediglich die sozial Schwächsten, die ihren Lebensunterhalt durch Jobben verdienen müssten. Außerdem seien die Studenten nun gezwungen, während der Examensphase für die Gebühren zu arbeiten, wodurch sich ihr Abschluss noch weiter verzögere. Die Studenten warfen der Bundesregierung ‘Salamitaktik’ vor, da sie Stück für Stück von ihrem Wahlversprechen, ein gebührenfreies Erststudium zu sichern, zurückweiche.
Mit der Bestätigung der baden-württembergischen Praxis durch das Bundesverwaltungsgericht wird deutlich, dass die deutsche Gesellschaft die Bereiche Bildung und Kultur heute hauptsächlich aus einem ökonomischen Blickwinkel betrachtet. Besonders effizient kann die Sicht deutscher Bildungspolitiker in den letzten Jahrzehnten jedoch nicht gewesen sein. Deutschland muss sich heute massiv ausländische IT-Fachleute, hauptsächlich aus Indien und Osteuropa, ins Land holen.